Wir möchten Sie hier über eine Möglichkeit informieren, wie Sie für sich selbst Ihre Stromkosten reduzieren können.

Natürlich funktioniert das nicht, ohne vorher etwas Geld in die Hand zu nehmen, aber es ist eine gute und funktionierende Lösung, um den immer steigenden Stromausgaben zu senken.

Es geht dabei um Balkonkraftwerke.

Das sind Photovoltaic-Anlagen, die direkt an die Steckdose angeschlossen werden. Jeder, der sich mit dem Thema Photovoltaik-Anlagen beschäftigt hat, landet immer wieder bei Systemen, die das gesamte Dach bedecken. Solche Anlagen dienen, neben dem Eigenverbrauch, auch zur Einspeisung und sind daher einem bürokratischen Prozess unterzogen, der nicht wirklich Spass macht und, vermutlich, in naher Zukunft weiter gegängelt wird (siehe Regulierungsvorschlag der Bundesnetzagentur).

Derzeit, Stand April 2020, wird die produzierte KWh mit 9,44 Euro-Cent vergütet, sofern nicht mehr wie 10 KWp erzeugt wird. Je mehr Strom eingespeist wird, desto weniger bekommt man für die KWh.

Da die EEG-Umlage in diesem Jahr ausläuft, steht wieder alles zur Verhandlung und glaubt man den Vorschlägen der Bundesnetzagentur, wird es richtig gruselig. Nach diesem Papier muss jede produzierte KWh in das öffentliche Netz eingespeist und darf nicht selbst verbraucht werden. Was bedeutet, der Solarstrom wird mit 9,44 Euro-Cent vergütet und der benötigte Strom muss mit 31 Euro-Cent bezahlt werden. Hinzu kommt aber eine Pauschale, in dem Papier sind 14,60 Euro-Cent/KWh benannt, damit der Strom überhaupt eingespeist werden darf/kann.

Macht irgendwie keinen Sinn, zumindest nicht als Verbraucher, bzw. PV-Anlagenbesitzer. Übrigens wurde das Papier in Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft erstellt…

Ein Balkonkraftwerk hat ein anderes Ziel. Ein Balkonkraftwerk zielt darauf, den täglichen Grundbedarf zu decken. Es kommt kein Batteriespeicher zum tragen und es wird auch kein Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Es findet also keine Vergütung statt. Sollte tatsächlich mal mehr Strom erzeugt, als er direkt verbraucht wird, landet dieser natürlich im öffentlichen Netz und wird natürlich nicht vergütet.

Die Gesetzeslage sieht dafür übrigens keinen Passus vor, es findet also kein Diebstahl oder Schädigung statt. Ein solches Balkonkraftwerk muss sich aber auch bestimmten Regeln unterziehen. Der Wechselrichter darf nur Strom erzeugen, sofern sich das Gerät am hausinternen Netz befindet, der Wechselrichter darf nicht mehr wie 600 Watt in das Hausnetz einspeisen. Und, zu guter Letzt, ein Balkonkraftwerk muss, formlos, beim Energieversorger als solches angemeldet sein. Damit dieser formlosen Anmeldung stattgegeben werden kann, muss der Wechselrichter nach der VDE-Norm 4105 zugelassen sein. Dafür ist aber der Hersteller zuständig. Wichtig ist dabei nur zu beachten, dass ein entsprechendes Zertifikat vom Hersteller vorliegt.
Zu dieser Anmeldung benötigt man noch einen Stromzähler, der einspeisenden Strom nicht differenziert, der Zähler darf nicht rückwärts laufen.

Hier mal ein Beispielbild:

Der linke Stromzähler würde den nicht benutzen Solar-Strom vom Verbrauch zählen und in das öffentliche Netz einspeisen, er würde rückwärts laufen, was nicht erlaubt ist.
Der rechte Stromzähler ist ein digitaler Stromzähler, der den eingespeisten Strom nicht zählt und entsprechend wird der eingespeiste Strom nicht vergütet.

Verbieten darf der Energieversorger ein Balkonkraftwerk nicht., solange es den Anforderungen entspricht.

Jetzt aber mal etwas anschaulicher. Was wird benötigt?

  • ein Wechselrichter
  • ein oder zwei (oder mehr) Solarmodule, je nach Leistung
  • etwas Verkabelung

Wir haben das hier mal sinnbildlich dargestellt:

Was ist dort zu sehen? Auf der linken Seite ist das Solar-Modul, welches über zwei Kabel (Plus und Minus) an den Wechselrichter angeschlossen wird. Dieser ist mit einem speziellen Kabel an die Einspeise-Steckdose angeschlossen. Es gibt von diesem Spezial-Kabel auch andere Varianten, z.B. Wieland/Schutzkontaktsteckdose.

Das war’s eigentlich auch schon. Je nachdem, wie stark das Solar-Modul ist, wird entsprechend Strom erzeugt. Hier mal ein Tagesverlauf von zwei Modulen:

Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird in der Zeit von 10:00 Uhr Morgens bis etwa 21:00 Uhr Abends Strom erzeugt. Die Zeitspanne liegt daran, dass die Module nicht den ganzen Tag im Sonnenlicht stehen, sondern erst ab 10:00 Uhr direkte Sonneneinstrahlung einfangen. In der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr ist die erzeugte Strommenge zu vernachlässigen.
Das Diagram bezieht seine Werte aus zwei Modulen mit je 325 Watt, was also der Regularien entspricht, da nicht mehr wie 600 Watt in das Hausnetz eingespeist werden.
Die zwei Module haben an dem gemessenen Tag einen Gesamtstrom von 3,72 KWh erzeugt, die nicht vom Stromlieferanten bezogen werden und somit auch nicht bezahlt werden (müssen). Ganz nebenbei hat diese Anlage in sieben Tagen die Erzeugung von ca. 18 Kg CO2 verhindert.

Es ist aber Vorsicht walten zu lassen. Das Diagram zeigt eine, für die Position, optimale Ausbeute an Sonnenstrom und natürlich gibt es auch Tage, an denen die Sonne nicht scheint:

Das sind auf den gesamten Tag verteilt 1,44 KWh.

Rechnet sich das?

Wenn alles gegeneinander aufgerechnet wird, rechnet sich eine solche Anlage erst nach fünf vielleicht sechs Jahren.
Wenn ich jetzt aber den erzeugten Strom nicht mehr bezahlen muss, sind das im optimalen Fall ca 744 KWh. Bei einem Strompreis von (derzeit) 31 Euro-Cent macht das im Jahr etwas über 230 Euro.

230 Euro, die nicht an den Stromlieferant bezahlt werden müssen. Und wenn eine solche Anlage ca. 700 Euro kostet, hat sich diese in ca. 3 Jahren bezahlt gemacht.

Wie wird das kontrolliert?

Naja, nach dem, was man im Internet liest und in der eigenen Umgebung mitbekommt, kontrolliert das keiner. Im Grunde kann das auch keiner kontrollieren. Das Ordnungsamt hat keine rechtliche Handhabe und der Stromversorger hat auch keine Handhabe.
Es kommt auch keiner zu Schaden und die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten.

Was ist zu beachten?

  • Die Anlage muss beim Versorger angemeldet werden, bitte den Stromanbieter nach einer vereinfachten Anmeldung für Balkonkraftwerke fragen
  • Die Anlage unterliegt den entsprechenden Normungen VDE 4105 Typ 2
  • Die Anlage ist Kontaktfrei, kein Stromführendes Element kann berührt werden

Ob es notwendig ist, eine so genannte Wieland-Steckdose montieren zu lassen, mag jeder für sich selbst entscheiden, viele Stromnetzbetreiber verlangen/möchten das aber. Und eben diese Dose darf/sollte dann vom Elektriker fachgerecht montiert werden. Es gibt aber auch Verkabelungen, die direkt vom Wechselrichter zur Steckdose gehen.

Lassen Sie sich nichts vormachen, der Steckdose, wie auch dem Stecker, ist es egal, in welcher Richtung der Strom fließt, beide Elemente stellen nur eine physikalische Verbindung her.

Abschließen möchten wir darauf hinweisen, dass wir weder Elektriker sind, noch Solarteure. Mit diesem Text möchten wir unseren Kunden und auch allen anderen Interessierten einen kleinen Einblick über die Möglichkeit der Stromersparnis geben. Für weitere Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Auch wenn die PV-Technik kein Hauptaugenmerk von uns ist, so bieten wir grundsätzlich Komplett-Lösungen an, die dann nur noch zusammengesteckt werden müssen. Natürlich sind die von uns verkauften Lösungen den derzeitigen Normungen entsprechend.